Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. hat bereits mit Urteil vom 18. November 2020 entschieden, dass die von einem Polizeibeamten erlittene posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nach einem schweren Verkehrsunfall im Dienst in diesem Einzelfall als Dienstunfallfolge anzuerkennen ist.
PTBS nach schwerem Verkehrsunfall
19. Dezember 2020 17. Dezember 2020