Das Ruhen der Approbation darf gegenüber einem Arzt angeordnet werden, der fortlaufend die Psyche beeinflussende Drogen und Medikamente konsumiert. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Drogen- und Medikamentenmissbrauch hat vorläufigen Verlust der Approbation zur Folge
6. Dezember 2020 5. Dezember 2020