Kein Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht wegen vorerkrankter Angehöriger

2. Dezember 2020

Eine Schülerin eines Gymnasiums am Niederrhein kann nicht verlangen, vom Präsenzunterricht befreit zu werden, weil ihr Vater an bestimmten Vorerkrankungen leidet. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und einen entsprechenden Eilantrag der Schülerin abgelehnt.

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