Gesetzeslücke bei Unfällen mit E-Scootern

20. Juli 2020

Münster/Berlin (DAV). Rechtsexperten haben eine Gesetzeslücke bei Unfällen mit E-Scootern ausgemacht. Denn anders als die sonst bei Kraftfahrzeugen übliche verschuldensunabhängige Halterhaftung oder die Haftung des Fahrers, gibt es eine solche Regelung bei E-Scootern nicht. Vielmehr muss bei Unfällen die Schuld des Scooter-Fahrers nachgewiesen werden, um Schadensersatz zu erhalten.

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