Saarbrücken/Berlin (DAV). Wer aus einem Fahrzeug aussteigt, muss vorsichtig sein und darf andere nicht gefährden. Im Zweifel ist man bei einer Kollision Schuld (Anscheinsbeweis). Fährt aber jemand in einer Spielstraße an dem Aussteigenden mit 20 statt der erlaubten 7 km/h vorbei, haftet er aus der Betriebsgefahr zu 25 %.
Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen in einer Spielstraße
7. Januar 2023 9. Januar 2023