Stuttgart/Berlin (DAV). Wird ein Gehweg gebaut oder saniert, darf es keine Stolperkante geben. Ansonsten muss vor der Gefahr gewarnt werden. Stürzt man über eine 3 cm hohe Asphaltkante, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegen das Bauunternehmen bestehen.
Asphaltkante von drei Zentimetern Höhe: Schmerzensgeld nach Sturz
15. Januar 2023 9. Januar 2023