Celle/Berlin (DAV). Eine 14-monatige Tätigkeit bei der Bodenabfertigung von Hubschraubern reicht selbst bei erhöhter Lärmbelastung nicht zur Anerkennung eines beruflichen Hörschadens. Es liegt dann keine Berufskrankheit vor.
Berufskrankheit – Schwerhörigkeit durch Hubschrauberlärm?
9. Januar 2023 9. Januar 2023