Auto zerkratzt – hörte die Dashcam mit?

24. Januar 2023

Der Kläger warf dem Beklagten vor, er habe sein Auto, einen VW Transporter, zerkratzt. Er verlangte hierfür Schadensersatz in Höhe von 1.725,62 Euro. In dem VW Transporter hatte der Kläger eine Dashcam angebracht. Am Morgen des 16.02.2021 parkte der Kläger vor Arbeitsbeginn gegen 07.00 Uhr sein Fahrzeug auf dem städtischen Parkplatz.

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