Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit. Frührentnerinnen und Frührentner hatten bislang eine so genannte Hinzuverdienstgrenze zu berücksichtigen.
Keine Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten
2. Januar 2023 23. Dezember 2022