Als „angemessene“ Kostenbeteiligung des Jugendamtsträgers an den Baukosten einer Kindertagesstätte ist nach dem Kindertagesstättengesetz in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung in der Regel ein Anteil von 40 % festzusetzen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Baukosten einer Kindertagesstätte
25. Januar 2023 24. Januar 2023