Baukosten einer Kindertagesstätte

24. Januar 2023

Als „angemessene“ Kostenbeteiligung des Jugendamtsträgers an den Baukosten einer Kindertagesstätte ist nach dem Kindertagesstättengesetz in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung in der Regel ein Anteil von 40 % festzusetzen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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