Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durfte gegenüber der Stadt nicht die Feststellung treffen, die Eigentümer eines Hausgrundstücks hätten Anspruch auf Entschädigung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Keine Entschädigung für Anlieger
31. Januar 2023 31. Januar 2023