Säumiger Eigentümer darf benannt werden

9. Januar 2023

Oldenburg/Berlin (DAV). Der Datenschutz ist ein hohes Gut. Egal ob beim Einkauf, der Internetnutzung oder im Rahmen von Wohnungseigentümergemeinschaften: das Sammeln und vor allem die Weitergabe von persönlichen Daten ist ein sensibles Thema und oftmals wird sich auch der Wohnungseigentumsverwalter entscheiden müssen, ob und wenn ja welche Daten er an Dritte herausgeben kann.

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