Zum Jahreswechsel löst das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab – die Leistungen laufen aber ganz normal weiter. Die ab Januar 2023 erhöhten Regelbedarfe werden pünktlich und automatisiert ausgezahlt.
Zum Jahreswechsel löste das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab
1. Januar 2023 1. Januar 2023