Hartz IV – Zum Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft bei Partnern

6. Juli 2022

Ziehen unverheiratete Partner in einer Wohnung zusammen und ist einer von ihnen erwerbslos und auf ALG II angewiesen, ist vom Jobcenter zu prüfen, ob zwischen beiden eine sog. Bedarfsgemeinschaft besteht mit der Folge, dass das Einkommen des erwerbstätigen Partners bei dem Anspruch des ALG II-leistungsberechtigten Partner zu berücksichtigen ist.

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