Landkreise und kreisfreie Städte sind nicht verpflichtet, die Kosten eines für den Schulweg genutzten Taxis zu erstatten. Dies hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier entschieden.
Schülerbeförderung – Keine Erstattung von Taxikosten
26. Juli 2022 23. Juli 2022