Mit Urteil vom 21.06.2022 hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen entschieden, dass eine Klägerin, deren Vorname mit dem Namen eines bekannten Sprachassistenten identisch ist, einen Anspruch auf Änderung ihres Vornamens hat (4 A 79/21).
Der auf einen bekannten Sprachassistenten lautende Vorname eines Mädchens darf geändert werden
29. Juli 2022 23. Juli 2022