Ein Geh- und Fahrtrecht muss schonend ausgeübt werden

18. Juli 2022

Die Zufahrt zu einem Hinterliegergrundstück besteht nicht uneingeschränkt. Der Umfang eines Geh- und Fahrtrecht muss sich immer am Einzelfall orientieren und besteht unter Umständen nicht uneingeschränkt. Bei der Zufahrt zu einem Hinterliegergrundstück sind damit gewisse Beeinträchtigungen der Zufahrtsbreite hinzunehmen.

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