Die Zufahrt zu einem Hinterliegergrundstück besteht nicht uneingeschränkt. Der Umfang eines Geh- und Fahrtrecht muss sich immer am Einzelfall orientieren und besteht unter Umständen nicht uneingeschränkt. Bei der Zufahrt zu einem Hinterliegergrundstück sind damit gewisse Beeinträchtigungen der Zufahrtsbreite hinzunehmen.
Ein Geh- und Fahrtrecht muss schonend ausgeübt werden
20. Juli 2022 18. Juli 2022