Während der COVID-19-Pandemie ist trotz gesetzlicher Sonderregelung ein Kostensenkungsverfahren nicht generell ausgeschlossen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Beschluss vom 12.05.2022 entschieden (Az. L 2 AS 468/22 B ER).
SGB II Angemessenheitsprüfung in Pandemie nur für 6 Monate ausgesetzt
12. Juli 2022 6. Juli 2022