Mainz/Berlin (DAV). Ärztinnen und Ärzte sind grundsätzlich zum Bereitschafts- bzw. Notfalldienst verpflichtet. Sie können davon befreit werden, wenn die Teilnahme unzumutbar ist. Etwa dann, wenn sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, diesen neben ihrer Praxistätigkeit auszuüben.
Befreiung vom vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst?
21. Juli 2022 18. Juli 2022