Kann kein Familienmitglied hilfebedürftig iS des SGB II sein, besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag. Dies gilt auch, wenn Grund für die fehlende Hilfebedürftigkeit die mangelnde Erwerbsfähigkeit der Eltern ist. Dies hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts am 13. Juli 2022 entschieden (B 7/14 KG 1/21 R).
Kinderzuschlag grundsätzlich nur für erwerbsfähige Eltern
25. Juli 2022 23. Juli 2022