Lüneburg/Berlin (DAV). Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung von montags bis freitags im Umfang von jeweils 6 Stunden.
Dreijährige Kinder haben Anspruch auf 6-stündige Betreuung in einem Kindergarten
22. Juli 2022 18. Juli 2022