Koblenz/Berlin (DAV). Selbstjustiz hat im Straßenverkehr nichts zu suchen. Wer also lediglich zum Zwecke der Disziplinierung eines nachfolgenden Verkehrsteilnehmers stark abbremst, haftet für die Folgen eines Unfalls allein. Der grundsätzlich gegen einen Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis ist in einem solchen Fall entkräftet.
Unfall wegen Disziplinierung des Hintermanns
23. Juni 2022 18. Juni 2022