Singen/Berlin (DAV). Wer bei einer Duplexgarage die Plattform runterfahren möchte, muss prüfen, ob die Rampe gefahrlos abgesenkt werden kann. Wird das darunter stehende Fahrzeug beschädigt, muss der Geschädigte zu 60 Prozent mithaften, wenn er sein Fahrzeug nicht richtig geparkt hat.
Unfall in der Duplexgarage
28. Juni 2022 26. Juni 2022