Wer einen gefälschten Impfpass benutzt macht sich strafbar

18. Juni 2022

Einen gefälschten Impfpass in einer Apotheke vorzeigen, um ein Impfzertifikat zu erhalten – ob dies auch vor Ende des Jahres 2021 strafbar war, wird zum Teil unterschiedlich beurteilt. Der Straftatbestand des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 279 des Strafgesetzbuchs, StGB) setzte damals voraus, dass ein solches Zeugnis zur Täuschung einer Behörde oder einer Versicherung eingesetzt wurde – die Vorlage in Apotheken war hiervon nicht erfasst.

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