Frankfurt/Berlin (DAV). Arzneimittelhersteller dürfen Apotheken keine kostenlosen Arzneimittel zur Verfügung stellen. Es soll eine Beeinflussung der Apotheker verhindert werden. Allerdings können Außendienstmitarbeiter eines Arzneimittelherstellers kostenlos je eine einzelne Verkaufsverpackung eines nicht verschreibungspflichtigen Schmerzgels mit dem Aufdruck „Zu Demonstrationszwecken“ an Apotheker abgeben.
Gratismuster an Apotheker zu Demonstrationszwecken zulässig?
6. Juni 2022 1. Juni 2022