Ansprüche auf Erholungsurlaub von verbeamteten Lehrkräften verfallen in Nordrhein-Westfalen nach 15 Monaten auch dann, wenn der Dienstherr nicht vorher auf den Verfall hingewiesen hat. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit jetzt zugestelltem Urteil vom 25. Mai 2022 entschieden.
Lehrer müssen nicht auf drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hingewiesen werden
14. Juni 2022 13. Juni 2022