Franchisenehmer einer Nachhilfeeinrichtung rentenversicherungspflichtig

1. Juni 2022

Dies hat das Landessozialgericht (LSG) im Urteil vom 09.02.2022 entschieden (L 3 R 662/21). Der klagende Lehrer teilte dem beklagten Rentenversicherungsträger mit, dass er eine Nachhilfeeinrichtung betreibe und dort selbst unterrichte. Der Schwerpunkt liege nicht im Unterricht, sondern in der Organisation und Verwaltung.

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