Mit Urteil vom 16. Mai 2022, das den Beteiligten heute zugestellt wurde, entschied die 9. Kammer, dass die Rücknahme der Einbürgerung eines IS-Unterstützers rechtmäßig gewesen sei.
Keine Einbürgerung eines IS-Unterstützers
4. Juni 2022 1. Juni 2022