Kein Fahrverbot nur bei besonderer Härte

13. Juni 2022

Frankfurt/Berlin (DAV). Wer 41 km/h zu schnell fährt, muss regelmäßig mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Von diesem „Regelfahrverbot“ kann nur abgesehen werden, wenn Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Härte vorliegen. Das kann der Verlust des Arbeitsplatzes sein. Allerdings muss die Gefahr ausführlich begründet werden.

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