Das Anbringen von 110 zusätzlichen LED-Leuchten an einem Lastkraftwagen führt nicht zwingend dazu, dass die Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO erlischt. Hierfür muss vom Gericht festgestellt werden, dass die Beleuchtung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt. Dies hat der Bußgeldsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts in einem Rechtsbeschwerdeverfahren entschieden.
Showbeleuchtung eines Sattelzugs
24. Juni 2022 24. Juni 2022