Die landesweit für Disziplinarsachen zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat einer Beamtin, die bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2019 im Dienst des klagenden Landes im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz stand und unter anderem für die Einziehung von Kosten zuständig war, das Ruhegehalt aberkannt.
Aberkennung des Ruhegehalts
11. Juni 2022 9. Juni 2022