Bonn/Berlin (DAV). Wer während seines Urlaubs wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne muss, bekommt seine Urlaubstage nicht gutgeschrieben. Ein Anspruch auf Nachgewährung besteht nur, wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat.
Quarantäne wegen Corona-Infektion – keine Gutschrift der Urlaubstage
27. September 2021 24. September 2021