Kein Anspruch einer Grundschülerin auf Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Maske

3. September 2021

Eine Grundschülerin darf am Unterricht nur mit OP-Maske teilnehmen, wenn sie nicht durch ein qualifiziertes ärztliches Attest nachweisen kann, dass sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann. Das hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch Beschluss vom 24. August 2021 – den Beteiligten jetzt zugestellt – entschieden und den Eilantrag einer achtjährigen Schülerin abgelehnt.

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