Ein Recht zur Teilnahme an der Einschulungsfeier seines Kindes steht dem umgangs-, aber nicht sorgeberechtigten Elternteil dann nicht zu, wenn im Falle eines Aufeinandertreffens beider Elternteile der Austausch von Feindseligkeiten mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen für das Kind ernsthaft zu befürchten sind.
Tag: 16. September 2021
Kann bei einer wegen der COVID-19-Pandemie stornierten Klassenfahrt der Reisepreis zurückverlangt werden?
Eilantrag gegen PCR-Testpflicht für Diskobesucher erfolglos
Das Oberverwaltungsgericht hat heute einen Eilantrag gegen die PCR-Testpflicht für nicht immunisierte Diskothekenbesucher abgelehnt. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung dürfen nicht immunisierte Personen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder darüber eine Diskothek nur aufsuchen, wenn sie über einen aktuellen negativen PCR-Test verfügen.
Keine Maske = keine Beschäftigung
Ein Arbeitgeber darf die Beschäftigung seines Arbeitnehmers im Betrieb verweigern, wenn es diesem – belegt durch ein ärztliches Attest – nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig. Dies hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden und damit in der Hauptsache die Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren bestätigt.
Flugzeugabsturz – klagende Angehörige tragen auch noch die Kosten vom Rechtsstreit
Der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat mit seinem am Ende der heutigen mündlichen Verhandlung verkündeten Urteil die Berufung der Angehörigen von verunglückten Passagieren des am 24.03.2015 in den südfranzösischen Alpen durch seinen Kopiloten zum Absturz gebrachten Flugzeugs zurückgewiesen und damit die Abweisung der Klage durch das Landgericht Essen bestätigt. Die klagenden Angehörigen tragen die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Betriebsschließungsversicherung und Corona
Eine in Bedingungen von sogenannten Betriebsschließungsversicherungen enthaltene Auflistung von Krankheiten und Krankheitserregern zur Bestimmung des Versicherungsumfangs kann abschließend sein, so dass sich der Versicherer mit Recht auf eine fehlende Einstandspflicht bei behördlich angeordneten Schließungen von Betrieben zur Verhinderung des Coronavirus SARS-CoV-2 beruft, wenn COVID-19/SARS-CoV-2 in der Auflistung nicht enthalten ist.