Unterbreitet ein Arbeitgeber ein Impfangebot, zu dessen Annahme der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, besteht für etwaige gesundheitliche Folgen aus der Impfung kein Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft auf Entschädigungsleistungen. Dies hat der 2. Senat des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz am 06.09.2021 entschieden.
Geimpft und geschädigt?
24. September 2021 23. September 2021