Lebt die im Ausland wohnende Ehegattin eines in einem anderen Land arbeitenden Entwicklungshelfers nicht mit diesem und dem gemeinsamen Kind in einem Haushalt zusammen, weil eine unbeständige häusliche Gemeinschaft besteht, hat sie keinen Anspruch auf Elterngeld. Dies hat der 2. Senat des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz am 19.07.2021 entschieden.
Kein Elterngeldanspruch für Ehegattin eines Entwicklungshelfers
25. September 2021 23. September 2021