Wer ohne eigenes Fahrzeug Transportfahrten für ein Transportunternehmen erbringt, ist grundsätzlich abhängig beschäftigt und nicht selbstständig tätig. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 22.06.2020 entschieden (Az. L 8 BA 78/18).
Rentenversicherungspflicht für Transportfahrer
30. Oktober 2020 22. Oktober 2020