Dresden/Berlin (DAV). Die stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben gehört zur medizinischen Rehabilitation. Man erhält Krankengeld von der Krankenkasse. Da es sich um eine medizinische Maßnahme handelt, muss diese dann auch die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort erstatten. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dresden vom 17. Juni 2020 (AZ: S 18 KR 967/19).
Monat: September 2020
Bundesregierung verteidigt geringfügige Beschäftigung
Die Bundesregierung verteidigt die Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung. In einer Antwort (19/21821) auf eine Kleine Anfrage (19/21002) der Fraktion Die Linke lobt sie die geringfügige Beschäftigung „als flexibles Instrument der Arbeitsmarktpolitik“. Sie ermögliche auf unbürokratische Weise ein Zusatzeinkommen.
Heimarbeit ist sozialversicherungspflichtige Tätigkeit!
Darmstadt/Berlin (DAV). Heimarbeit ist kein Homeoffice. In Heimarbeit wird in der eigenen Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gearbeitet. Auch wenn die Heimarbeiter im arbeitsrechtlichen Sinne kein festes Arbeitsverhältnis haben, sind Sozialabgaben zu zahlen.
Mehr Lohn, Corona-Prämie, mehr Azubi-Vergütung und eine Fahrzeit-Entschädigung
Durchbruch bei der Schlichtung im Bau-Tarifstreit: Der Schlichterspruch sieht für die Baubeschäftigten insgesamt ein Lohn-Plus von 2,6 Prozent im Westen und 2,7 Prozent im Osten vor. Darin enthalten ist erstmals auch eine Vergütung für Fahrzeiten zur Baustelle. Darüber hinaus soll es eine „Corona-Prämie“ von 500 Euro als einmalige steuerfreie Sonderzahlung geben.