Wuppertal/Berlin (DAV). Wenn sich ein Unfall nicht genau ermitteln lässt, kommt oft der Anscheinsbeweis ins Spiel. Demnach müsse ein bestimmtes Verhalten nach der Lebenserfahrung zu einem Schaden geführt haben. Wenn beispielsweise ein Auto auf einer Straße wendet und es kommt dabei zur Kollision, ist meist der Wendende schuld.
Bei Verkehrsunfall ohne Berührung gilt der Anscheinsbeweis
5. September 2020 5. September 2020