Rückforderung von Schichtzulagen

27. September 2020

Auf die mündlichen Verhandlungen hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück vier Klagen (3 A 350, 355, 357 und 359 jeweils /18) von Polizeibeamten, die sich gegen die Ankündigung der Rückforderung von Schichtzulagen und die Einstellung der Zahlung derselben für die Zukunft durch die Polizeidirektion Osnabrück (Beklagte) gewandt hatten, abgewiesen.

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