Auf die mündlichen Verhandlungen hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück vier Klagen (3 A 350, 355, 357 und 359 jeweils /18) von Polizeibeamten, die sich gegen die Ankündigung der Rückforderung von Schichtzulagen und die Einstellung der Zahlung derselben für die Zukunft durch die Polizeidirektion Osnabrück (Beklagte) gewandt hatten, abgewiesen.
Rückforderung von Schichtzulagen
25. September 2020 27. September 2020