Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Juni 2020 (B 3 AS 9/20.R) Bei einer Steuererstattung, die während des Bezugs von Alg II (§§ 19 ff. SGB II) angewiesen wird, handelt es sich grundsätzlich um ein nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II bedarfsmindernd anrechenbares Einkommen.
Auszugehen ist hier stets vom tatsächlichen Zufluss der entsprechenden Mittel.
Kommentierte Gerichtsentscheidungen – Teil 27
22. September 2020 22. September 2020