Berlin (DAV). Ein Beamter muss auf Anordnung vorübergehend in Homeoffice arbeiten. Dies widerspricht nicht seinem Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Dies gilt auch dann, wenn ihm kein dienstlicher Computer oder Diensthandy zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Pandemie-Vorsorge ist das hinnehmbar.
Corona Pandemie – Beamtin muss in Homeoffice arbeiten
6. September 2020 5. September 2020