Corona Pandemie – Beamtin muss in Homeoffice arbeiten

5. September 2020

Berlin (DAV). Ein Beamter muss auf Anordnung vorübergehend in Homeoffice arbeiten. Dies widerspricht nicht seinem Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Dies gilt auch dann, wenn ihm kein dienstlicher Computer oder Diensthandy zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Pandemie-Vorsorge ist das hinnehmbar.

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Arbeitslosengeld nach Bundeswehr Eignungsübung

5. September 2020

Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 20.08.2020 entschieden (Az. L 9 AL 189/18). Der Kläger absolvierte nach Studium (Bachelor of Engineering) und mehrmonatiger Berufstätigkeit eine Eignungsübung bei der Bundeswehr mit dem vorläufigen Dienstgrad eines Oberleutnants. Nachdem er sich gegen eine Verpflichtung als Soldat auf Zeit entschieden hatte, endete die Eignungsübung.

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