Bundesregierung verteidigt geringfügige Beschäftigung

3. September 2020

Die Bundesregierung verteidigt die Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung. In einer Antwort (19/21821) auf eine Kleine Anfrage (19/21002) der Fraktion Die Linke lobt sie die geringfügige Beschäftigung „als flexibles Instrument der Arbeitsmarktpolitik“. Sie ermögliche auf unbürokratische Weise ein Zusatzeinkommen.

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Heimarbeit ist sozialversicherungspflichtige Tätigkeit!

3. September 2020

Darmstadt/Berlin (DAV). Heimarbeit ist kein Homeoffice. In Heimarbeit wird in der eigenen Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gearbeitet. Auch wenn die Heimarbeiter im arbeitsrechtlichen Sinne kein festes Arbeitsverhältnis haben, sind Sozialabgaben zu zahlen.

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