Saarbrücken/Berlin (DAV). Wer auffährt, hat zunächst Schuld an dem Unfall. Das folgt dem Anscheinsbeweis. Dieser Grundsatz kann aber auch widerlegt werden. Er wird aber nicht schon deshalb erschüttert, weil der Vorausfahrende ohne zwingenden Grund auf freier Strecke stark abbremst.
Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall – bremsen ohne zwingenden Grund
8. September 2020 5. September 2020