Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit rechtskräftigem Urteil vom 16. Juli 2020 einen Bescheid der Stadt Pirmasens aufgehoben, mit welchem diese von dem Kläger Ausbildungsförderung in Höhe von 2.690 Euro zurückgefordert hatte.
Keine Rückforderung von Ausbildungsförderung bei fehlerhaftem Warnschuss
10. September 2020 7. September 2020