Bei einer Grundstücksübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch mindern die vom Nießbraucher weiterhin zu tragenden Zins- und Tilgungsleistungen den nach § 10 Abs. 5 ErbStG zu berücksichtigenden Wert des Nießbrauchsrechts. Dies hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 27.08.2020 (Az. 3 K 722/16 Erb) entschieden.
Vorbehaltene Zins- und Tilgungsleistungen mindern den Wert eines Nießbrauchsrechts
29. September 2020 29. März 2022