München/Berlin (DAV). Ein Arzt kann nicht ohne weiteres verlangen, dass ein Bewertungsportal eine gelöschte positive Bewertung wieder veröffentlicht. Es muss konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass die Löschung willkürlich erfolgt ist.
Bewertungsportal muss gelöschte Arzt-Bewertung nicht wieder online stellen
28. September 2020 27. September 2020