München/Berlin (DAA). Das bayerische Verbot der Beherbergung von Urlaubern aus deutschen Risikogebieten ist vorläufig gekippt. Die Hoteliers können die Kriterien kaum nachvollziehen, wann es sich um ein Risikogebiet handelt. Die Voraussetzungen und die Informationsquellen sind zu unbestimmt. Allerdings darf die Zahl privater Veranstaltungen sowie Tagungen und Kongressen begrenzt werden.
Kein Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischem Risikogebiet
14. August 2020 13. August 2020