Bei einer unsachgemäß ausgeführten Friseurbehandlung und dadurch verursachten Verletzungen kann der geschädigten Person ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zustehen. Die Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln jetzt in einem Fall mit Urteil vom 19.06.2020 auf 5.000 Euro festgesetzt und damit im Verhältnis zur erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Köln um 1.000 Euro angehoben.
Friseurbesuch mit Dauerfolgen – missglückte Blondierung
23. Juni 2020 22. Juni 2020