Die 4. Zivilkammer des Landgerichts hat entschieden, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr beim Überholen einen Sicherheitsabstand einhalten müssen, der sich an der besonderen Gefährlichkeit im konkreten Fall orientieren muss.
Für Radfahrer gilt beim Überholen von Pferden eine besondere Sorgfaltspflicht
20. Juni 2020 19. Juni 2020